Privatversicherte:

Bei Patienten mit einer privaten Krankenversicherung sollte eine Erstattung der Behandlungskosten kein Problem darstellen, da sich die Höhe der Rechnung aus den Sätzen des vdek (Verband der Ersatzkassen e.V.) und einem ortsüblichen Steigerungssatz zusammensetzt.

Beamte:

Patienten mit einer privaten Krankenversicherung mit Beihilfe bekommen darüber einen Zuschuss, die Restkosten sind im Allgemeinen selbst zu tragen. Die Höhe der Rechnung setzt sich aus den Sätzen des vdek (Verband der Ersatzkassen e.V.) und einem ortsüblichen Steigerungssatz zusammen.

Kassenversicherte:

Beckenboden Oberland ist eine Privatpraxis für Physiotherapie und nicht bei der gesetzlichen Krankenkasse oder den Ersatzkassen zugelassen. Patienten der gesetzlichen Krankenkasse oder der Ersatzkrankenkassen tragen als Selbstzahler im Allgemeinen die Kosten selbst. Bitte sprechen Sie die Praxisinhaberin bei Abschluß eines Behandlungsvertrages diesbezüglich an.